Gewässergüte

Das Hauptziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist das Erreichen eines guten ökologischen und chemischen Zustands der Gewässer. Zum Nachweis wird zumeist eine einzugsgebietsbezogene, immissionsorientierte Beurteilung erforderlich. Insbesondere die Einleitungen aus Kläranlagen sowie bei Regen aus den Kanalnetzen sind je nach Gewässertyp und Einzugsgebiet signifikant für die Gewässergüte. Die Nachweise der Immission sind dabei der erste Schritt zur Erstellung von Lösungskonzepten.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Immissionsnachweise gemäß EU-WRRL
  • Konzepte für zielgerichtete Verringerung der Emissionen

Leistungen

  • Grundlagenermittlung der vorhandenen Einleitungen (Gesamtemission) und der Gewässergüte
  • Nachweis der Einhaltung der Immission nach BWK- M3 und M7, DWA-M153
  • Ermittlung und Bewertung der vorhandenen Systemrandbedingungen
    Erstellung und Einsatz eines Gesamtmodells von Kanalnetz, Kläranlage und Gewässer für integrierte Betrachtungen
  • Erarbeitung von Konzepten zur Einhaltung der Immissionsanforderungen
  • Bearbeiten von Wasserrechtsanträgen

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